Transparente und erfolgsbezogene Vergütung

Unser Honorar setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

Erfolgsabhängiges Honorar
Der überwiegende Teil der Honorars wird branchenüblich erfolgsabhängig als prozentualer Anteil vom Transaktionsvolumen. Unter dem Transaktionsvolumen versteht man die Summe aller Gegenleistungen für den Erwerb des Unternehmens bzw. einer Beteiligung. Das Erfolgshonorar wird bei Abschluss der Transaktion fällig, mithin ist unser Erfolg an Ihren gebunden. Für den Fall, dass die Transaktion seitens des Auftraggebers nicht mehr weiterverfolgt wird, wird in der Regel eine Abbruchsgebühr (sog. "Break-up Fee") vereinbart.

Aufwandsentschädigung
Je nach Umfang, Aufwand, Vorarbeiten und vereinbarten Beratungsleistungen wird ein Teil der Honorierung aufwands- oder leistungsbezogen vereinbart. Im Rahmen eines Festhonorars wird hierbei in der Regel der Aufwand für die Erstellung der Unternehmensbewertung und des Verkaufsexposé angegolten, im Rahmen von monatlichen, nicht rückzahlbaren Zahlungen (sog. "Retainern") hingegen Datenbanknutzung/Recherche, Interessentenansprache, Informationsversorgung, Verhandlungsbegleitung, Vorort-Besichtigungen, Kommunikationskosten sowie Reisekosten und sonstige Auslagen.

Umsatzsteuer
Sofern sich unsere Leistungen auf die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen und/oder Krediten bezieht, sind diese gem. § 4 Nr. 8 a) und Nr. 8 f) umsatzsteuerbefreit. In allen anderen Fällen unterliegen unsere Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer.